Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Corona im Bereich Münster

Hier gibt es die aktuellen Inzidenzzahlen im Regierungsbezirk Münster am Sonntag:

Münster. Die für die Lagebewertung wichtige 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz* in Nordrhein-Westfalen (NRW) liegt aktuell laut Landeszentrum Gesundheit (LZG) landesweit bei 3,04. Der Anteil der Covid-19-Patienten gemessen an der Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Intensivbetten** liegt in NRW bei 8,12 Prozent, die landesweite 7-Tages-Inzidenz*** beträgt aktuell 489,0.


Laut LZG (16.01.2022, 0 Uhr) ergibt sich bei den Inzidenzzahlen im Regierungsbezirk Münster für heute folgendes Bild (Zahlen vom Vortag in Klammern):


Stadt Bottrop     454,0 (454,0)

Kreis Borken     501,5 (496,1)

Kreis Coesfeld     434,5 (405,5)

Stadt Gelsenkirchen     454,3 (479,0)

Stadt Münster     577,4 (574,0)

Kreis Recklinghausen     238,3 (252,9)

Kreis Steinfurt     457,8 (396,7)

Kreis Warendorf     524,8 (517,6)


Die aktuelle Corona-Meldelage für NRW ist über die Internetseite des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) abrufbar: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html


*Anzahl der Fälle pro 100.000 Einwohner mit Meldedatum in den letzten 7 Tagen, für die eine Krankenhausbehandlung angegeben ist. Krankenhausbehandlungen, die nach dem Meldedatum des Falls beginnen oder gemeldet werden, werden dem Fall und seinem Meldedatum nachträglich zugeordnet und erhöhen rückblickend die Hospitalisierungsinzidenz. Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gem. § 11 IfSG. Eigene Berechnung LZG.NRW. 


**Prozentualer Anteil der auf einer Intensivstation behandelten COVID-19-Patienten gemessen an der aktuellen Anzahl insgesamt betreibbarer intensivmedizinischer Betten (einschl. bereits belegter Betten). Quelle: DIVI-Intensivregister (http://www.intensivregister.de). Eigene Berechnung LZG.NRW.


***Neu gemeldete Fälle der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner in Nordrhein-Westfalen. Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gem. § 11 IfSG. Eigene Berechnung LZG.NRW.