Die Berliner AfD muss ihren Parteitag erneut verschieben: Vor dem Berliner Landgericht scheiterte der Landesverband am Donnerstag mit einem Eilantrag gegen die Kündigung eines Mietvertrags am kommenden Wochenende. "Der Parteitag muss natürlich abgesagt werden", sagte Landeschef Georg Pazderski. Ein neuer Termin ist demnach noch nicht absehbar.
Das Gericht wies den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Vermieterin zurück. Die Partei hatte am 20. Dezember den Mietvertrag geschlossen, die Vermieterin erklärte aber am 6. Januar den Rücktritt davon, weil sie und ein Mitarbeiter bedroht worden seien.
Das Landgericht erklärte zu seiner Entscheidung, die Vermieterin habe "glaubhaft gemacht, dass ein Mitarbeiter wegen der geplanten Veranstaltung bedroht worden sei". Sie dürfe selbst darüber "befinden, ob sie bereit sei, das Risiko durch die Vertragserfüllung auf sich zu nehmen".
Die Entstehung dieses Risikos gehe "ersichtlich weit über die vertraglich übernommene Verpflichtung zur Bereitstellung von Veranstaltungsräumen hinaus". Der Vermieterin stehe daher ein Recht zur Verweigerung der Leistung zu.
Der Berliner AfD-Parteitag war eigentlich bereits für November geplant gewesen. Der Landesverband hat jedoch seit Monaten Probleme bei der Suche nach Räumlichkeiten, weshalb zuletzt der 25. und 26. Januar vorgesehen waren. Insgesamt stellte die AfD nach eigenen Angaben rund 170 Anfragen an Berliner Vermieter, die alle abgewiesen wurden.
Die Berliner AfD erklärte zu der Entscheidung des Landgerichts, damit habe "die linksextreme Antifa mit Gewaltdrohungen den für das kommende Wochenende geplanten Landesparteitag verhindert". "Wenn Gewalt Demokratie angreift, ist es Terror", befand Pazderski. Unklar war ihm zufolge noch, ob der Verband gegen die Gerichtsentscheidung vorgehen wird.
Nach Brandenburg will der Landesverband eigentlich nicht ausweichen. Pazderski appellierte stattdessen an den Berliner Senat, einzugreifen und der Partei öffentliche Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Ziel sei es, den Parteitag "so schnell wie möglich" auszurichten.
Bei dem Parteitag muss der Vorstand neu gewählt werden, wobei Pazderski nicht wieder antritt. Aktuell ist der Vorstand nur noch als sogenannter Notvorstand im Amt, weil die Amtszeit des regulär gewählten Vorstands vorbei ist.
Der aktuelle Notvorstand ist jedoch nur bis zum Wochenende bestimmt, weshalb das Schiedsgericht seine Amtszeit nach der jüngsten Parteitagsverschiebung offiziell verlängern muss. Diesmal soll jedoch kein konkretes Datum als Ende der Notamtszeit angegeben werden, sondern "bis zum nächsten Landesparteitag".
Der Berliner AfD-Chef Pazderski wurde neben anderen prominenten Vertretern des bürgerlichen AfD-Lagers Anfang Dezember nicht wieder in den Bundesvorstand gewählt. Damit wurde das Lager deutlich geschwächt.
sae/cfm
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