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Missbrauch: Es kann und darf keinen Schlussstrich geben!

Mit diesen Worten hat Waltraud Klasnic, Leiterin der Unabhängigen Opferschutzkommission zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Rahmen der Katholischen Kirche in Österreich, auf das Gutachten zum sexuellen Missbrauch in der Erzdiözese München verwiesen.

Das im Auftrag der bayerischen Erzdiözese erstellte Dossier habe „in erschütternder Weise schwere Verfehlungen der Vergangenheit aufgezeigt“, sagte Klasnic am Samstag im Interview mit Kathpress: „Statt sich den Betroffenen zuzuwenden, die oft unvorstellbar Schlimmes erlebt und durchgemacht haben, wurde viele Jahre hindurch vertuscht.“

Entscheidend ist nach den Worten der seit mehr als elf Jahren tätige Opferschutzanwältin vor allem auch Prävention, „damit Gewalt und Missbrauch künftig hintangehalten werden“. Jeder einzelne Betroffene sei einer zu viel, allen müsse besondere Zuwendung gelten. Wachsamkeit und Sensibilität im Umgang mit Missbrauch könne niemals im Sinne eines „Schlussstrichs“ verjähren.

„Mauer des Schweigens“

Als die „Mauer des Schweigens“ 2010 nach einem Missbrauchsskandal in Deutschland durchbrochen worden sei, habe die österreichische katholische Kirche im Gegensatz zu Deutschland, aber auch anderen Ländern wie Schweiz oder Frankreich wichtige Schritte gesetzt, erinnerte Klasnic. Auf Ersuchen von Kardinal Christoph Schönborn habe sie ehrenamtlich die Aufgabe der Opferschutzanwältin übernommen und eine entsprechende Kommission gebildet – „unter der Bedingung der völligen Unabhängigkeit“, wie die ehemalige Landeshauptfrau der Steiermark betonte. Für das Gremium gewann sie renommierte Persönlichkeiten wie Brigitte Bierlein, Reinhard Haller, Udo Jesionek, Caroline List, Ulla Konrad, Werner Leixnering und Kurt Scholz gewinnen konnte.

„Seither konnten wir 2800 Entscheidungen treffen und den Betroffenen 33,3 Millionen Euro an finanziellen und therapeutischen Hilfeleistungen zuerkennen“, zog Klasnic eine Zwischenbilanz. Seit einigen Jahren gebe es zusätzlich auch eine staatliche Heimopferrente - als Reaktion darauf, dass es „leider auch in vielen öffentlichen Heimen und Einrichtungen zu Gewalt und Missbrauch gekommen" sei. Doch Geld könne nur eine, wenn auch für viele wichtige, Geste sein und das erlittene Leid nie abgelten“, erklärte die Opferschutzanwältin. „Die Anerkennung der Opfer und ihrer Menschenwürde ist das Wichtigste.“

(kap – mg)


 Münchner Gutachten  ((c) dpa POOL)