Die betreffende Ordinariatssitzung vom 15. Januar 1980 gilt als zentral für den späteren Einsatz des wegen Pädophilie vorbestraften Priesters Peter H. in Gemeinden des Erzbistums München und Freising, wo er dann wieder Kinder missbrauchte. In der Sitzung wurde über die Aufnahme des im Bistum Essen wegen sexuellen Missbrauchs aufgefallenen H. im damals von Joseph Ratzinger als Erzbischof geleiteten Münchner Erzbistums entschieden.
Für das Münchner Gutachten bestritt Benedikt in einer 82-seitigen Erklärung, an der Sitzung teilgenommen zu haben, obwohl er im Protokoll zitiert wurde. Benedikt erklärte nun zu dieser Aussage: "Die gegenteilige Angabe war also objektiv falsch." Er wolle in einer noch ausstehenden Stellungnahme erklären, wie es zu diesem "Fehler" kommen konnte. "Dieser Fehler tut ihm sehr leid, und er bittet, diesen Fehler zu entschuldigen."
Gleichzeitig verweist der emeritierte Papst in der Erklärung darauf, dass "objektiv richtig" bleibe, dass es in der Sitzung nur um die Aufnahme von H. während seiner therapeutischen Behandlung in München gegangen sei, nicht aber um seinen seelsorgerischen Einsatz.
Benedikt versucht mit diesem Hinweis womöglich die Bedeutung der Sitzung zu relativieren. Allerdings wies der Gutachter Ulrich Wastl bei der Vorstellung bereits darauf hin, dass es ein "eigenartiges Verständnis" Ratzingers von seiner Amtsführung als Bischof gewesen wäre, wenn er sich damals nicht nach der Vorgeschichte von H. erkundigt hätte. Es stelle sich dann die Frage, "was für ein Amtsveständnis das eigentlich ist, wenn ich einen Priester übernehmen soll, von dem ich erfahre, dass er psychotherapeutisch behandelt werden soll, und dann frage ich mich noch nicht mal, weshalb."
Die Vorstellung des Münchner Gutachtens sorgte in der katholischen Kirche und darüber hinaus für eine große Welle der Empörung. So zeigte sich auch die Bundesregierung fassungslos.
ran/cfm
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