Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Untersuchungsausschuss „Hochwasserkatastrophe“

Stefan Kämmerling/Johannes Remmel: „Verschleppung der Aufklärung ist inakzeptabel“

SPD und Grüne im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Hochwasserkatastrophe“ (PUA V) haben heute die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Ursula Heinen-Esser, Innenminister Herbert Reul sowie den Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski, per Schreiben dazu aufgefordert, alle vom Beweisbeschluss 04 umfassten Akten vollständig und ohne unbegründete Schwärzungen unter Abgabe einer uneingeschränkten Vollständigkeitserklärung an den PUA V zu liefern. SPD und Grüne haben dabei jeweils eine Frist bis zum 4. Februar 2022, 12 Uhr, gesetzt und werden bei fruchtlosem Ablauf der Frist an anderer Stelle für die Durchsetzung ihrer Rechte eintreten.  

Hierzu erklären Stefan Kämmerling, Obmann der SPD-Fraktion, und Johannes Remmel, Obmann der GRÜNEN Fraktion im PUA V:

 

Stefan Kämmerling:

„Seit dem 9. Oktober 2021 wartet der PUA V auf Akten in diesem für die Bevölkerung so wichtigen Untersuchungsausschuss. Inzwischen ist bereits mehr Zeit verstrichen, als noch vor uns liegt, um die Fehler der Behörden in dieser Hochwasser-Katastrophe aufzuarbeiten. Aber noch immer sind die Akten nicht vollständig, noch immer wissen wir montags nicht, wer freitags als Zeuge geladen wird. Und wenn wir es wissen, können wir uns nicht ausreichend auf die Vernehmungen vorbereiten, weil die Zeit dazu oder immer noch Unterlagen fehlen. Deshalb geben wir der Landesregierung hiermit jetzt eine letzte Chance, uns endlich alle erforderlichen Akten, ohne unbegründete Schwärzungen und mit uneingeschränkter Vollständigkeitserklärung zu übermitteln.“

  

Johannes Remmel:

„Es ist ungeheuerlich, dass dem Untersuchungsausschuss auch fast vier Monate nach den ersten Beweisbeschlüssen und mehr als sechs Monate nach der Flut noch immer nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Landesregierung behindert die Aufklärung in hohem Maße. Wir fordern daher die drei Ministerien, die noch immer nicht vollständig oder nur mit erheblichen unbegründeten Schwärzungen geliefert haben, ein letztes Mal auf, ihrer Pflicht endlich nachzukommen und uns alle Akten vollständig vorzulegen. Eine solche Verschleppung unserer Arbeit durch die Landesregierung ist absolut inakzeptabel und erweckt mehr und mehr den Eindruck, dass bestimmte Sachverhalte bis zur Landtagswahl vertuscht werden sollen.“


SPD-Fraktion – GRÜNE Fraktion im Landtag NRW


Briefe anbei:


Düsseldorf, 27. Januar 2022

Sehr geehrter Herr Minister Reul, nach zahlreichen Versuchen, über den Vorsitzenden des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V (PUA V) eine vollständige und unverzügliche Lieferung aller vom Beweisbeschluss 04
erfassten Akten zu bewirken, wenden wir uns nun an Sie persönlich. Seit dem 09. Oktober 2021 wartet der PUA V auf Akten in diesem für die Bevölkerung so wichtigen PUA V, dem ja bereits in weniger als drei Monaten die Diskontinuität droht. Sie haben nunmehr nach 3 ‰ Monaten mit Schreiben vom 24. Januar 2022 die Ihrer Meinung nach letzten Akten übersandt. Warum ausgerechnet die Akten des Referates 32 als letzte übersandt wurden erklärt sich uns nicht, kann aber dahinstehen. Mit gesondertem Schreiben vom gleichen Tage haben Sie nunmehr eine Vollständigkeitserklärung abgegeben. Diese unterliegt den folgenden Bedenken: Wir hatten dem Vorsitzenden des PUA V bereits mitgeteilt, dass die Verweigerung der Lieferung
der Akten IM00255, IM00257 und IM00258 rechtswidrig ist. Mit E-Mail der Stabsstelle Verfahrenskoordination Parlamentarische Untersuchungsausschüsse wurde die Übermittlung der genannten Dateien mit der Begründung abgelehnt, es handele sich um Auszüge aus Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft, diese hätten mithin repressiven Charakter, während der Untersuchungsauftrag nur präventives Handeln umfasse. Dies ist unzutreffend.

Zu den zurückgehaltenen Akten dürften Todesermittlungsverfahren bezüglich der bei der Hochwasserkatastrophe verstorbenen Opfer und die Bearbeitung von Strafanzeigen, bzw. die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche gehören. Ein vollständiges Bild kann nur durch die Auswertung der Vorgänge und Unterlagen gewonnen werden.

Insbesondere ist es für die Beurteilung wichtig, auf welchem Informationsstand Entscheidungen und Bewertungen durch nordrhein-westfälische Behörden getroffen worden sind und bei welchen der Verantwortlichen strafrechtliche Schuld festgestellt wird.

Nach Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtshofes NRW muss die Landesregierung in solchen Situationen
zumindest die Erörterung mit dem PUA suchen und darf nicht von sich aus Akten in eigener Auslegung des Untersuchungsauftrages zurückhalten Weiterhin haben Sie dem PUA V in großer Menge Akten geliefert, in denen Sie Schwärzungen vorgenommen haben, ohne Ihrer Begründungs- oder Erörterungspflicht nachzukommen. Die einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss von einem Ministerium zuzuleitenden Akten müssen grundsätzlich vollständig sein (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 1 UAG NW). Nach allgemeiner Meinung ist eine teilweise Schwärzung von Akten eine Teilablehnung der Aktenvorlage. Werden Aktenteile geschwärzt, muss dies von der Stelle, die die Zuleitung verantwortet, qualifiziert und zeitnah gegenüber dem Untersuchungsausschuss begründet werden (vgl. §14 Abs. 3 Satz 1 UAG NW). Die Ausführungen im Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 20. April 2021 waren eindeutig: „Nimmt ein Minister als Adressat des Aktenvorlagebegehrens das Recht für sich in Anspruch, einem Untersuchungsausschuss Beweismittel aus verfassungsrechtlichen Gründen vorzuenthalten, so unterliegt er von Verfassungs wegen einer Begründungspflicht.
Die von Verfassungs wegen erforderliche substantiierte Begründung stellt nicht nur ein Instrument kritischer Selbstkontrolle dar. Vielmehr soll sie dem Untersuchungsausschuss die Berechtigung der Vorlageverweigerung plausibel und nachvollziehbar ma-
chen und ihm ermöglichen, zu prüfen, ob rechtliche Schritte angezeigt sind.“ Und weiter heißt es: „Die Begründung muss daher die wesentlichen Erwägungen der Entscheidung erkennen lassen und insbesondere Abwägungen betroffener Belange, die zur Ablehnung der Aktenvorlage geführt haben, nachvollziehbar aufzeigen (vgl. § 14 Abs. 2 Satz 2 UAG NRW).

Ein pauschales Berufen auf einen der verfassungsrechtlichen Gründe, die dem parlamentarischen Untersuchungsrecht Grenzen setzen, genügt nicht“ Es ist nicht Aufgabe des Untersuchungsausschusses, bei festgestellten Schwärzungen nachzu-
fragen, sondern es ist die PFLICHT der Regierung, die Schwärzung bei Übergabe der Akten zu begründen. Das BVerfG (BVerfGE 146, 1 (48) hat diese Pflicht nicht nur als „Instrument kritischer Selbstkontrolle“, sondern auch als Grundlage für die Überprüfung durch die Mitglieder des Untersuchungsausschusses beschrieben. 

Die von Ihnen geschwärzten Stellen sind Ihnen ja selbst bekannt, so dass wir auf eine Auflistung hier verzichten. Wir fordern Sie auf, die vom Beweisbeschluss 04 erfassten Akten bis zum Freitag, 04. Februar 2022, 12:00 Uhr vollständig unter Abgabe einer uneingeschränkten Vollständigkeitserklärung an den PUA V zu liefern. Bei fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster einleiten. Wir verbleiben in der Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung, die die Arbeit im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss für alle Beteiligten umfassend ermöglicht und erleichtert. Mit freundlichen Grüßen Stefan Kämmerling MdL Johannes Remmel MdL