Ziel sei es, "durch einen vernetzten Ansatz zu einer umfassenden und nachhaltigen Stabilisierung der Region" beizutragen, heißt es in dem Mandatstext. Insgesamt können weiterhin bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Diese Obergrenze wurde zuletzt aber bei weitem nicht ausgeschöpft.
Der 2015 gestartete Einsatz der Bundeswehr dient insbesondere der Beratung irakischer Sicherheitskräfte, um diese im Kampf gegen die IS-Miliz zu unterstützen. In ihrem Antrag wies die Bundesregierung auf anhaltende Gefahren durch die Dschihadisten hin. Zu den Aufgaben der Bundeswehr zählt auch die Unterstützung des internationalen Anti-Terror-Einsatzes gegen den IS durch Luftraumüberwachung und Betankung von Militärflugzeugen in der Luft.
Syrien wird als Einsatzgebiet künftig ausgeschlossen. Dies war vor allem eine Forderung der Grünen gewesen. Allerdings konzentrierte sich de facto der Einsatz auch bisher auf den Irak. Betont wird nun zudem, Einsätze im Luftraum seien prinzipiell nur mit "Genehmigung der jeweiligen Regierung" möglich.
Das neue Mandat enthält auch eine Evaluierungsklausel. Der Einsatz soll demnach bereits im Mandatszeitraum umfassend neu bewertet werden. Die Koalition hat sich auf eine solche Evaluierung für alle Auslandseinsätze der Bundeswehr verständigt.
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