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Minijob-Grenze steigt auf 520 Euro

Die Obergrenze für Minijobs steigt zum 1. Oktober auf 520 Euro.

Die Obergrenze für Minijobs soll zum 1. Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat steigen. Dies solle zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro erfolgen, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in einem Interview mit den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft vom Samstag. "Das ist so in der Koalition vereinbart – und so machen wir’s." Zudem solle die Grenze für sogenannte Midijobs auf 1600 Euro steigen.

Heil hat bereits einen Gesetzentwurf für die Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz vorgelegt. Unternehmen hatten bemängelt, dass dann die Stundenzahl deutlich sinkt, die Minijobber maximal im Monat leisten können. Daher hatte die Ampel-Koalition auf Betreiben der FDP die Erhöhung der Minijob-Grenze vereinbart. Sie soll so dynamisiert werden, dass auch bei weiteren Steigerungen zehn Stunden pro Woche als Minijob möglich sind.

Kritik kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die Ausweitung der Minijobs sei "ein Riesenfehler", erklärte Vorstandsmitglied Anja Piel. Denn gerade die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass geringfügig Beschäftigte "im Ernstfall sozialen Schutz vor Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Krankengeld" benötigten. 

"Auch für die eigene Rente bringen Minijobs nichts", erklärte Piel weiter. "Daher muss auch für diese Beschäftigten ausnahmslos die Rentenversicherungspflicht greifen." Der volle Sozialversicherungsbeitrag müsse dabei vom Arbeitgeber übernommen werden. "Arbeitnehmer könnten dann bei steigendem Bruttolohn schrittweise bis zur Parität an der Finanzierung beteiligt werden."

"Mit der Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro besteht die Gefahr, dass Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen", warnte auch der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Guido Zeitler. "Minijobs seien seit Jahren "eine Teilzeitfalle vor allem für Frauen". Für sie sei "Armut im Alter vorprogrammiert".

Die Koalition will erklärtermaßen verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Dazu will sie die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts bei Minijobs stärker kontrollieren.

Bei Minijobs geht der monatliche Bruttolohn bis zur festgelegten Obergrenze direkt an die Beschäftigten. Die Anzahl der möglichen Arbeitsstunden ergibt sich aus dem Stundenlohn. Der Betrieb zahlt einen festen Anteil der Löhne als Abgabe, die vor allem Sozialversicherungsbeiträge enthält. Bei Midijobs mit einer Grenze von bisher 1300 Euro sind die Beiträge zur Sozialversicherung für die Beschäftigten reduziert, damit die Abzüge im Vergleich zu Minijobs nicht so hoch sind.

mt/dja