Münster. Die Stadt Münster hatte am 15. Dezember 2021 den Haushalt für das Jahr 2022 beschlossen. Demnach stehen Gesamterträgen in Höhe von 1,311 Milliarden Euro Gesamtaufwendungen in Höhe von 1,377 Milliarden Euro gegenüber. Der Jahresfehlbetrag wird mit 65,7 Millionen Euro beziffert und kann in diesem Jahr aus der Ausgleichsrücklage entnommen werden.
Der Haushalt 2022 der Stadt Münster ist fiktiv ausgeglichen. In die Haushaltsprüfung werden stets auch die drei auf das Haushaltsjahr folgenden Planjahre einbezogen. Die vorgelegten Plandaten sehen einen Verbrauch der Ausgleichsrücklage im Planjahr 2024 vor. Der derzeit für 2025 geplante Jahresfehlbetrag in Höhe von 52,4 Millionen Euro verringert die allgemeine Rücklage. Wesentliche Ursache für die geplanten Jahresfehlbeträge bleibt das fortbestehende Missverhältnis von Erträgen und Aufwendungen.
Die ungebremste Verringerung der allgemeinen Rücklage birgt Risiken und muss im Hinblick auf eine mögliche Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts nach den Kriterien des § 76 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (NRW) betrachtet werden.
Bei einer annähernden Fortschreibung des Defizits von 2025 auch im Folgejahr 2026 wäre die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts voraussichtlich unvermeidbar. Rat und Verwaltung sind daher zu Sparmaßnahmen bereits für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2023 aufgerufen.
Die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind nach wie vor präsent. Dabei ist der Stadt die gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der pandemiebedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge) zugutegekommen. Diese hatte das Land geschaffen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten. Hiervon hat die Stadt Münster Gebrauch gemacht.
Das Investitionsvolumen der Stadt Münster für das Jahr 2022 wird mit 268,4 Millionen Euro beziffert. Insbesondere Baumaßnahmen im Schulsektor und beim KiTa-Ausbau, Tiefbaumaßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung und der Errichtung von Verkehrsflächen und -anlagen sind geplant.
Es hat sich zuletzt mehrfach gezeigt, dass die zahlreichen beschlossenen Investitionen nicht in den geplanten Zeitfenstern umsetzbar sind. Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass sich die Investitionsplanung zukünftiger Haushalte verstärkt auf realistisch von der Verwaltung zu bewältigende Maßnahmenpakete ausrichten sollte.
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