Düsseldorf (ots) - Der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV, Ralph Beisel, hat
angesichts des sich weiter ausbreitenden Corona-Virus auf die
Notfallpläne deutscher Flughäfen verwiesen. "Die Internationalen
Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sehen für
Deutschland fünf Flughäfen vor, die zum Schutz der öffentlichen
Gesundheit so genannte Kernkapazitäten vorhalten müssen", sagte Beisel
der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Montag).
Im Falle der Ankunft eines
Passagierflugzeuges, das einen Verdachtsfall an Bord habe, würde die
betreffende Maschine zu einem dieser Flughäfen umgeleitet. "In
Deutschland zählen dazu Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, München und
Berlin", sagte Beisel. Grundsätzlich seien die Gesundheitsbehörden der
jeweiligen Bundesländer zuständig für die Umsetzung der Maßnahmen.
"Notfallpläne für den Umgang mit gefährlichen Infektionen auf deutschen Flughäfen existieren seit Jahren und haben sich in der Vergangenheit bewährt, so etwa 2003 bei SARS, 2006 bei einem Fall von Lassafieber oder 2009 im Zuge der Ausbreitung der Schweinegrippe", sagte Beisel. "Grundlage für die kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Notfallpläne sind Erkenntnisse und Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation."