Söder begründete das im Detail noch auszuarbeitende gesonderte bayerische Vorgehen mit Schwierigkeiten der Pflegeeinrichtungen bei der Versorgung mit Personal. Der Regierungschef sagte, er sei generell für eine Impfpflicht. Diese singuläre und auch partielle Lösung sei aber derzeit in der Omikoronwelle keine Hilfe.
Das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sieht vor, dass ab dem 15. März Beschäftigte von Einrichtungen wie Kliniken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus nachweisen müssen. Vor wenigen Tagen warnte bereits der Deutsche Pflegerat vor Personalproblemen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit hatten sich allein im Januar ungefähr zwölftausend Pflegekräfte mehr als üblich arbeitssuchend gemeldet.
ran/cfm
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