Die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte sollen demnach dann um 55 Cent pro Stunde auf 12,55 Euro steigen, für qualifizierte Pflegehilfskräfte um 70 Cent auf 13,20 Euro und für Pflegefachkräfte um 40 Cent auf 15,40 Euro. Bis Dezember 2023 ist in drei Stufen ein weiterer Anstieg auf 14,15 Euro für Pflegehilfskräfte, 15,25 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 18,25 Euro für Pflegefachkräfte vorgesehen.
Ebenfalls vereinbart wurde für die Beschäftigten in der Altenpflege ein Anspruch auf bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus von fünf Tagen für 2022 und jährlich jeweils neun Tagen ab 2023. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage auf Grundlage einer Fünf-Tage-Woche.
Die neuen Vereinbarungen gelten laut Bundesregierung für rund 1,2 Millionen Beschäftigte. Pflegekräfte etwa in Privathaushalten sind allerdings nicht betroffen. Für sie bleibt es beim gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,82 pro Stunde, der allerdings im Jahresverlauf auf zwölf Euro erhöht werden soll. Umgekehrt bleiben höhere tarifliche Ansprüche oder aufgrund von Arbeitsverträgen unberührt.
"Pflege- und Betreuungskräfte sind fachlich hochkompetent - das muss sich auch in der Bezahlung ausdrücken", erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu den Vereinbarungen. Er hob allerdings hervor, dass es sich bei den Vereinbarungen lediglich um Mindeststandards handele. Diese seien ein "erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung des Pflegepersonals".
"Die deutlichen Lohnsteigerungen sind eine gute Nachricht für die Altenpflegerinnen und -pfleger in Deutschland, die jeden Tag anpacken und sich um die älteren und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft kümmern", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Sein Ministerium strebe an, die Vereinbarungen für allgemeinverbindlich für die Branche zu erklären.
Auch die Vorständin der Diakonie Deutschland, Maria Loheide, begrüßte die Vereinbarungen. "Für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Altenpflege ist allerdings zwingend erforderlich, die Personalausstattung zu verbessern und das Personalbemessungsverfahren konsequent umzusetzen", mahnte sie weitere Schritte an.
Der Vorstandschef des Arbeitgeberverbands der diakonischen Dienste (VdDD), Ingo Habenicht, drängte zudem auf eine Deckelung der Eigenanteile in der Pflege, "um Pflegebedürftige und deren Angehörige vor finanzieller Überforderung zu schützen". Vertreter der Diakonie wiesen allerdings daraufhin, dass für sie die höheren Mindestlöhne weitgehend bedeutungslos seien, da Beschäftigte dort ohnehin höher bezahlt würden.
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