Außerdem gilt für die "Brauchtumszonen" eine 2G-Plus-Regelung. Feiern dürfen also nur Geimpfte oder Genesene, die entweder einen zusätzlichen negativen Schnelltest oder eine Boosterimpfung nachweisen können. Die "Brauchtumszonen" können Städte und Gemeinden selbst ausweisen. Ebenfalls den Kommunen bleibt es überlassen, ob die Einhaltung der Regeln stichprobenartig oder mit Einlasskontrollen sichergestellt wird.
Bei privaten Karnevalsfeiern sowie Veranstaltungen in Innenräumen gelten zum Höhepunkt der Session noch strengere Regeln: Auch bereits geboosterte Menschen müssen einen negativen Schnelltest nachweisen. Gleiches gilt in Restaurants und Bars innerhalb der "gesicherten Brauchtumszonen".
"Das Signal ist definitiv nicht, dass Karnevalsfeiern jetzt eine gute Idee sind", sagte Laumann. Rechtlich sei es jedoch nicht vertretbar, sie komplett zu verbieten. Dennoch rief er die Jecken zur Vorsicht auf. "Der beste Schutz wird aber sein, dieses Jahr noch einmal auf größere Feiern oder Menschenmassen zu verzichten", sagte der Gesundheitsminister.
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