Die Neuregelung ist in dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die neue Testverordnung enthalten, wie die Zeitungen berichteten. Danach bleibt der grundsätzliche Anspruch für alle Bürgerinnen und Bürger auf kostenlose PCR-Tests zwar grundsätzlich bestehen. Um die Labore zu entlasten, muss der Verdacht vorher aber in jedem Fall mit einem überwachten Antigen-Schnelltest abgeklärt werden.
Nur bei einem positiven Ergebnis kann dann ein PCR-Test zur Bestätigung in Anspruch genommen werden. Zudem reicht für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung beziehungsweise Quarantäne, künftig generell ein überwachter Antigen-Schnelltest aus.
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