Die Landesregierung NRW hat die Coronaschutzverordnung angepasst.
Insbesondere wurden für die
anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche
getroffen: In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem
Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können
Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das
Schutzniveau erhöhen. So können etwa Karnevalsumzüge und Veranstaltungen
im Freien ohne Zugangskontrolle und Personenbegrenzung untersagt
werden. Auf zusätzliche Schutzmaßnahmen hatte sich Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann am Montag, 7. Februar 2022, mit den
Oberbürgermeisterinnen und dem Oberbürgermeister der Karnevalshochburgen
Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen verständigt. Angepasst wurde in der
Verordnung weiterhin die Kontrolle der 2G-Regel beim Zugang zu
Ladengeschäften und Märkten sowie zu Geschäftslokalen von Dienstleistern
und Handwerkern, die künftig stichprobenartig erfolgen kann.
Die Änderungen gelten ab Mittwoch, 9. Februar 2022, und einstweilen bis zum 9. März 2022. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar wird eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Ich hoffe, dass wir in den nächsten Wochen den Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten haben. Das heißt aber nicht, dass wir dann auch sofort eine Entspannung in den Krankenhäusern spüren werden. Wir müssen vor allem die Personalsituation weiter im Blick haben. Mit den Anpassungen der Coronaschutzverordnung schaffen wir bereits jetzt Planungssicherheit für die Karnevalshochburgen. Das Signal ist definitiv nicht, dass Karnevalsfeiern jetzt eine gute Idee sind. Es ist aber rechtlich nicht mehr vertretbar, sie komplett zu verbieten. Deshalb geben wir den Kommunen Instrumente an die Hand, um dort, wo viele Menschen auf den Straßen erwartet werden, Brauchtumszonen mit höheren Schutzstandards anzuordnen. Der beste Schutz wird aber sein, dieses Jahr noch einmal auf größere Feiern oder Menschenmassen zu verzichten.