Söder hatte zuvor angekündigt, das Land werde das Bundesgesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die Mitte März wirksam wird, zunächst de facto nicht umsetzen. Dies hatte zu erheblichen Diskussionen geführt. Söder war die Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze vorgeworfen worden, da das auch mit Zustimmung Bayerns beschlossene Gesetz bundesweit geltendes Recht ist.
Holetschek sagte nun, er gehe fest davon aus, dass es sowohl zu einer einrichtungsbezogenen wie auch zu einer allgemeinen Impfpflicht kommen werde. Es seien hinsichtlich des Vollzugs und der Kontrolle der Impfpflicht allerdings noch Fragen offen. "Der Vollzug ist einfach noch nicht geklärt. Wir haben viele Gespräche mit Landräten, Oberbürgermeistern, Einrichtungen und der Vereinigung der Pflegenden geführt, die uns alle gesagt haben: so kann das nicht funktionieren", sagte der Landesminister.
Er forderte die Bundesregierung auf, dass sie bei der allgemeinen Impfpflicht "endlich liefert". Unter dieser Voraussetzung sei im Dezember auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Heime und medizinische Einrichtungen beschlossen worden.
"Es wäre auch für die Pflegebranche gut gewesen zu sagen, es kommt die allgemeine Impfpflicht zeitlich kurz dahinter", betonte Holetschek in dem Interview. "Natürlich ist das Gesetz sinnvoll", sagte er weiter zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. "Aber es muss halt auch im Vollzug machbar sein."
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) solle sich "mal an der eigenen Nase fassen, wie es aussieht mit der allgemeinen Impfpflicht", sagte der CSU-Politiker weiter. Scholz hatte Söder am Mittwoch ermahnt, sich an das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu halten. Über Gesetzentwürfe zur allgemeinen Impfpflicht soll der Bundestag voraussichtlich kommende Woche erstmals beraten.
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