Der Satiriker Jan Böhmermann ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Urteile gescheitert, die ein von ihm vor sechs Jahren vorgetragenes Schmähgedicht über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan teils verboten. Das Gericht nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, wie es am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Sie habe "keine Aussicht auf Erfolg". (Az. 1 BvR 2026/19)
Das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht hatten 18 von 24 Zeilen des Gedichts in den Jahren 2017 und 2018 verboten. Böhmermann hatte das Gedicht am 31. März 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" auf ZDF Neo verlesen. Darin wurden Erdogan in drastischen Worten sexuelle Handlungen wie Pädophilie und Sodomie unterstellt.
Dieser ging dagegen juristisch vor, was großes Aufsehen erregte und die deutsch-türkischen Beziehungen belastete. Strafrechtlich blieb die Sache für Böhmermann folgenlos. Im zivilrechtlichen Verfahren in Hamburg unterlag er allerdings. Der Bundesgerichtshof wies 2019 seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück, woraufhin er vor das Bundesverfassungsgericht zog.
Böhmermann berief sich auf die vom Grundgesetz geschützte Meinungs- und Kunstfreiheit. Auch vor dem Verfassungsgericht hatte er nun allerdings keinen Erfolg. Eine genauere Begründung lieferte das Gericht nicht.
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