Nach dem Willen der Bundesregierung hätten Führerscheinbesitzer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihre vor Ende 1998 ausgestellten Papierführerscheine eigentlich bis zum 19. Januar 2022 umtauschen sollen. Diese Frist soll nun gemäß dem Bundesratsbeschluss mit Rücksicht auf die Corona-Pandemie bis zum 19. Juli verlängert werden. Bereits kurz vor Fristablauf im Januar hatte sich die Innenministerkonferenz darauf verständigt, dass Verstöße gegen die Umtauschfrist vorerst nicht geahndet werden.
Hintergrund ist eine EU-Vorgabe, wonach bis spätestens 2033 alle Führerscheine als einheitlich lesbare und fälschungssichere Kartenformate vorliegen müssten. Um eine große Umtauschwelle zu vermeiden, erfolgt dies in Deutschland zeitlich gestaffelt.
Die Verordnung enthält zudem Vorgaben zur Führerscheinprüfung, zum Online-Unterricht für die theoretische Fahrausbildung sowie zur Umschreibung ausländischer Führerscheine. Auch hier gab es Änderungswünsche der Länder, die auf großzügigere Regelungen für Online-Unterricht in der Pandemie-Zeit drängten.
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