Walijewa war am 25. Dezember bei den russischen Meisterschaften positiv auf die verbotene Substanz Trimetazidin getestet worden war. Das Ergebnis lag jedoch erst nach dem Sieg im olympischen Teamwettbewerb am 8. Februar vor. Die RUSADA hob die verpflichtende Suspendierung nach einem Einspruch auf - dagegen waren das Internationale Olympische Komitee, die Welt-Anti-Doping-Agentur und die ISU vorgegangen. Walijewas Start im Kurzprogramm am Dienstag ist für 21.52 Uhr Ortszeit (14.52 MEZ) angesetzt.
Der CAS teilte in seiner Urteilsbegründung mit, dass Walijewa als besonders schutzbedürftig gelte. Die Anti-Doping-Regeln der RUSADA und der WADA-Code seien zudem für vorläufige Suspendierungen bei minderjährigen Athletinnen und Athleten nicht ausreichend.
Der CAS-Generaldirektor Matthieu Reeb betonte außerdem, den "irreparablen Schaden", zu dem ein Ausschluss von den Winterspielen geführt hätte. Die Verzögerung bei der Auswertung der Probe habe Walijewa darüber hinaus die Möglichkeit genommen, "bestimmte gesetzliche Anforderungen zu erfüllen". Reeb sagte: "Wir wären alle nicht hier, wenn es wie üblich eine Woche oder zehn Tage gedauert hätte."
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