Angesichts der steigenden Zahl schlauer Haushaltsgeräte fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine grundlegende Reform des Produkthaftungsgesetzes. "Zum Schutz der Verbraucher müssen die Regelungen an die Anforderungen der digitalen Welt angepasst werden", erklärte der vzbv am Montag in Berlin. Bisher blieben Verbraucher auf Schäden durch fehlerhaft programmierte oder leicht zu hackende Smart-Home-Geräte sitzen, weil unklar sei, wer dafür hafte.
Das Produkthaftungsgesetz regelt, wann Hersteller für Schäden durch fehlerhafte Waren haften müssen. Es basiere auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1985, als es noch keine digitalen Sprachassistenten oder internetfähige Geräte gegeben habe, erläuterten die Verbraucherschützer. Die Rechtslage sei deshalb heute "unzureichend".
Der vzbv fordert, dass das Produkthaftungsrecht auf digitale Dienste ausgeweitet wird und künftig auch Software umfasst, die nicht fest in ein Produkt integriert ist. Es dürften nicht nur Geräte darunter fallen, sondern auch Algorithmen oder künstliche Intelligenz.
Zudem müsse der Gesetzgeber konkretisieren, für welche Fehler und Schäden Hersteller haften müssten. Das Produkthaftungsgesetz sollte demnach künftig auch bei digitalen Schäden Anwendung finden, etwa bei Datenverlusten oder Datenschutzverletzungen. Bislang greife es nur bei Schäden an Menschen oder Sachen, kritisiert der vzbv.
Der Verband fordert zudem eine Umkehr der Beweislast. Werde ein smartes Produkt bestimmungsgemäß verwendet, müsse die Beweislast auf den Hersteller verlagert werden, weil es für den Verbraucher durch die digitale Vernetzung schwer sei, den Verursacher eines Schadens auszumachen, erläutert der vzbv.
Schlaue Haushaltsgeräte oder Dienste zur Steuerung von Anwendungen im Haushalt über das Internet haben in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Laut vzbv erzielte der Smart-Home-Markt im Jahr 2018 einen Umsatz von rund 2,8 Milliarden Euro, bis 2023 wird mit einem Marktvolumen von sieben Milliarden Euro gerechnet.
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