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Endspurt beim Gehölzschnitt

Bis Ende Februar dürfen Hecken und Büsche noch geschnitten werden.

Münster - (SMS) - Noch bis Ende Februar dürfen Hecken und Büsche geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Danach gewährt das Bundesnaturschutzgesetz den Gehölzen, die vielen Tieren einen natürlichen Lebensraum bieten, eine Schonfrist bis zum 30. September.

Mit Genehmigung der Stadt Münster, die die Grundeigentümer und Pächter bei der Landschaftspflege in den Außenbereichen unterstützt, darf das anfallende Schnittholz bis zum 15. März verbrannt werden.  "Wir empfehlen den Landwirten, die ihre Hecken auf den Stock gesetzt haben, das Schnittholz am besten als Häckselholz zu verwerten. Wenn dies nicht möglich ist, kann es als Schlagabraum bis Mitte März verbrannt werden", erläutert Diana Steiner vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit.

Zur Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für das Verbrennen von Schnittholz gibt es ein Antragsformular, das beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Telefon 02 51/4 92-6778, Diana Steiner) erhältlich ist. Das Formular "Antrag auf Verbrennen von Schlagabraum" ist auch im Stadtportal unter www.stadt-muenster.de/umwelt/boden-und-abfall abrufbar. 

Das Gesetz, das den Gehölzschnitt vom 1. März bis zum 30. September verbietet, gilt sowohl für die freie Landschaft als auch in Siedlungen. Erlaubt bleiben dagegen Formschnitte für Hecken. Bäume in Haus- und Kleingärten sind von den Schnittverboten ebenfalls ausgenommen, sofern sich keine Nester von geschützten Tieren in den Bäumen befinden. Auch wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, darf eingegriffen werden. 

Alle acht bis 15 Jahre sollte eine Hecke auf den Stock gesetzt werden, das heißt, sie wird bis auf etwa 20 Zentimeter über dem Boden zurückgeschnitten. Geschieht dies nicht, verdrängen schnellwüchsige Bäume die übrigen Gehölze. Werden Hecken nur in kleineren Abschnitten auf den Stock gesetzt, bleiben den Tieren Rückzugsmöglichkeiten und die beschnittenen Teilstücke können schnell wieder besiedelt werden. Einzelbäume sollten in unregelmäßigen Abständen stehen bleiben, so dass sich Altholzbestände entwickeln können. Sie haben vielfältige ökologische Funktionen und prägen das Landschaftsbild.  


Stadt Münster