Wörtlich heißt es in der Vorlage zu den Lockerungen: "In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht Geimpften bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen."
Auch beim weiteren Abbau von Corona-Schutzmaßnahmen sind nun weitergehende Schritte vorgesehen als in einer am Montag kursierenden Beschlussvorlage. So soll bei Großveranstaltungen in Innenräumen eine maximale Auslastung von 60 statt von 40 Prozent zugelassen werden. Dabei darf die Zahl von 6000 Zuschauenden nicht überschritten werden - zuvor war die Grenze bei 4000 gezogen worden.
Für Großveranstaltungen im Freien hatte die vorherige Beschlussvorlage eine maximale Auslastung von 60 Prozent vorgesehen. In dem neuen Papier ist von 75 Prozent die Rede. Die maximale Teilnehmerzahl von 25.000 bleibt dabei unverändert.
Den Plänen von Bund und Ländern zufolge sollen schrittweise bis zum 20. März alle tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben werden. Bestimmte Vorschriften wie etwa das Tragen von Masken in Bus und Bahn sollen auch nach diesem Stichtag beibehalten werden. Die Beratungen über die Details des Vorgehens sollen am Mittwoch gegen 14.00 Uhr beginnen.
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