Der Zweck der einrichtungsbezogenen Impfpflicht könne aufgrund der vermehrten Coronainfektionen von Geimpften und Genesenen durch die Omikronvariante zudem "aktuell nicht mehr erreicht werden", erklärte die Dresdner Landesregierung. Die entsprechende Gesetzeslage solle daher von der Bundesregierung "auf den Prüfstand" gestellt werden.
Bayern verwies in seiner Protokollerklärung auf "zahlreiche offene Fragen" und die "Notwendigkeit praxistauglicher, bundeseinheitlicher Vollzugsregeln". Die bislang von der Bundesregierung dazu vorgelegte Handreichung sei "allenfalls ein erster Schritt". Die Sicherung der Versorgung im Gesundheits- und Pflegebereich müsse beim Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht "absolute Priorität" erhalten.
Auch Sachsen-Anhalt sah laut seiner Protokollerklärung "noch wichtige Vollzugsfragen offen". Die Handreichung des Gesundheitsministeriums in Berlin sei "sachdienlich, aber unverbindlich". Es gebe noch offene arbeitsrechtliche Fragen. Ungeklärt sei bei einer Umsetzung zudem die Frage der Sicherstellung der Versorgung "in Regionen mit hohen Quoten nicht geimpfter Beschäftigter in den betroffenen Einrichtungen".
bro/cfm
© Agence France-Presse