Bulletin 17-1
"Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Wir alle verfolgen die Situation der Ukraine und die Lage dort. Die Bundesregierung setzt auf Deeskalation, auf Entspannung, auf Frieden; das Mittel ist die Diplomatie. Dennoch darf sich niemand einer Fehlannahme hingeben: Auf die Verletzung politischer, rechtlicher oder territorialer Grenzen würde Deutschland gemeinsam mit unseren europäischen und transatlantischen Partnern mit eiserner Konsequenz reagieren.
Wir haben als Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit die Ukraine unterstützt. Wir sind der größte Geber der Ukraine. Wir sind dabei – das habe ich mit der ukrainischen Wirtschaftsministerin am vergangenen Freitag bei ihrem Besuch in Berlin verabredet –, 150 Millionen Euro an ungebundenem Finanzkredit zu mobilisieren. Der Bundeskanzler hat bei seinem Besuch in Kiew ergänzt, dass weitere 150 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Die G7-Staaten haben unter deutscher Präsidentschaft zudem an diesem Montag ein Kommuniqué veröffentlicht. Wir haben klargemacht, dass wir auf eine Aggression Russlands gemeinsam, auch als Finanzminister, reagieren würden und dass wir im Falle einer Krise die Zugänge der Ukraine zu den Finanzmärkten garantieren würden.
Was immer Wladimir Putin beabsichtigt, eines ist ihm bereits gelungen: Die Europäische Union und das Transatlantische Bündnis stehen zusammen und haben neue Handlungsfähigkeit gewonnen.
Eine zweite Bemerkung: Das Bundeskabinett hat heute das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Es wird dem Bundesrat jetzt zugeleitet. Es umfasst die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale, die Steuerfreiheit des Pflegebonus, die Verlängerung und Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags und die Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter um ein Jahr für das Jahr 2022. Das ist eine starke Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger und für die Betriebe. Es ist ein Beitrag dazu, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu lindern.
Klar ist aber auch: Jede Form von Stillstand des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in unserem Land richtet sozialen und ökonomischen Schaden an. Deshalb ist es richtig, dass – auch auf Veranlassung der Bundesregierung – die Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder heute über eine Öffnungsperspektive spricht. Mehr noch: Das ist nicht nur sozial und ökonomisch richtig, es ist ein Gebot unserer Verfassung, dass Freiheitseinschränkungen nur so lange und so weit bestehen, wie sie wirklich erforderlich sind.
Zum Dritten: Wir alle beobachten die Preisentwicklung, die Inflation. Das ist eine soziale Frage, die bei Menschen mit einem geringen Einkommen über einen gefüllten oder leeren Kühlschrank am Monatsende entscheidet. Geldwertstabilität ist auch ein zentraler Faktor einer guten wirtschaftlichen Entwicklung in der Marktwirtschaft insgesamt, weil sie Investitionssicherheit verspricht.
In einer mittelfristigen Perspektive müssen wir deshalb in Deutschland und Europa zu Fiskalregeln – in unserem nationalen Kontext also zur Schuldenbremse – zurückkehren. Die Reduzierung der Staatsschuldenquote in Europa in den nächsten Jahren ist eine wichtige Voraussetzung dafür, unserer Notenbank die Handlungsfähigkeit zu erhalten.
In kurzfristiger Hinsicht wird die Bundesregierung aber ebenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Bürgerinnen und Bürger und die Betriebe zu entlasten. Wir bereiten innerhalb der Bundesregierung zum Beispiel die Abschaffung der Erneuerbaren-Engergien-Umlage bereits in diesem Jahr zur Jahresmitte vor.
Die klare Botschaft ist: Wir setzen makroökonomisch die richtigen Schwerpunkte, um die langfristige Preisstabilität zu sichern, und wir sind kurzfristig in diesem Jahr bereit, Abhilfe zu schaffen. Wir werden die Bürgerinnen und Bürger mit steigenden Preisen nicht alleinlassen."
Die Bundesregierung