Wohngebäudeversicherung
Diese greift bei
• Schäden am Haus sowie an baulichen Grundstücksbestandteilen, Einfriedungen und Trennwänden durch umgefallene Bäume, abgebrochene Äste und umherfliegende Gegenstände,
• Folgeschäden, zum Beispiel durch Feuchtigkeit (eindringende Niederschläge) nach einem Sturmschaden am Dach,
• abgedeckten Dächern.
Hausratversicherung
Diese greift bei Schäden an der Wohnungseinrichtung, zum Beispiel durch eindringenden Regen nach einem Sturmschaden am Dach.
Elementarschadenversicherung
Tipp: Zusätzlich abgeschlossen, bietet sie Schutz für Gebäude und Hausrat vor Schäden durch Überschwemmung und Starkregen.
Kfz-Kaskoversicherung
Diese greift bei Beschädigungen am Auto durch heruntergefallene Gegenstände wie Äste, Dachpfannen oder Ziegel (Teilkasko).
Die Vollkaskoversicherung kommt darüber hinaus für Unfälle auf, die entstehen, wenn das Auto wegen des Sturms von der Straße abkommt.
Haftpflichtversicherung
Diese greift bei gesetzlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Anderen durch herumfliegende Gegenstände aus dem privaten Besitz Schäden zugefügt werden, zum Beispiel durch herabfallende Schindeln, Blumenkästen oder Satellitenschüsseln (private Haftpflichtversicherung).
Bei Vermietern oder Verpächtern greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
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