Die Corona-Regeln zeigen die erhoffte Wirkung. Die
Infektionszahlen sind hoch, steigen aber nicht mehr. Daher ist es möglich, nun
Schritt für Schritt die Beschränkungen zurückzunehmen. Wir haben verdient, dass
es besser wird, so Bundeskanzler Scholz.
Bund und Länder haben drei
Öffnungsschritte vereinbart – die Beschlüsse im Überblick.
„Wir können zuversichtlicher nach vorne schauen, als wir das die letzten Wochen konnten“, betonte Kanzler Scholz nach den Beratungen mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Bund und Länder hätten in den vergangenen Wochen und Monaten die richtigen Entscheidungen getroffen, so Scholz. Deutschland sei im Verhältnis zu den Nachbarländern besser durch die aktuelle Infektionswelle gekommen.
Der Scheitelpunkt der aktuellen Omikron-Welle sei wohl erreicht, sagte der Kanzler. Deshalb werde sich die Lage in den nächsten Wochen stetig verbessern. Aus diesem Grund könne man jetzt „optimistische Perspektiven aufmachen“, so Scholz. Bis zum 20. März soll in drei Schritten ein großer Teil der Beschränkungen zurückgenommen werden. „Es geht ja vielen Bürgerinnen und Bürger so wie mir“, sagte Scholz, „irgendwie haben wir nach diesen langen zwei Jahren auch verdient, dass es wieder besser wird.“
Drei-Stufen-Plan für Öffnungen
Diese Öffnungsschritte hat der Bundeskanzler gemeinsam mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen:
In einem ersten Schritt sollen künftig private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung stattfinden können. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten aber weiterhin die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Der Zugang zum Einzelhandel soll wieder bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein – die Maskenpflicht bleibt aber bestehen.
In einem zweiten Öffnungsschritt soll ab dem 4. März in der Gastronomie und bei Übernachtungsangeboten die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gelten. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet. Bei überregionalen Großveranstaltungen sollen wieder mehr Personen zugelassen werden.
Im dritten Schritt ab dem 20. März sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeber können zum Infektionsschutz aber weiterhin Homeoffice anbieten.
Maßnahmen vor jedem Öffnungsschritt überprüfen
Vor jedem Schritt soll überprüft werden, ob die geplanten Maßnahmen der Lage angemessen sind. Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse liegt bei den Bundesländern. Die Länder werden zudem in den Bereichen, die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben, eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden.
Basisschutz bleibt wichtig
Auch nach dem Auslaufen der tiefgreifenden Corona-Regeln sollen Basisschutz-Maßnahmen gelten – etwa das Tragen von Masken in Bus und Bahn oder in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen. Gleiches gilt für das Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben. Außerdem soll es möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Testpflichten vorzusehen sowie den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu überprüfen.
Für diese Regelung muss der Bundestag noch eine gesetzliche Grundlage schaffen. Bund und Länder sollen so auf mögliche Virusvarianten vorbereitet sein und bei Bedarf regieren können.