Die bislang geltenden Schutzmaßnahmen laufen bundesweit am 19. März aus. Haßelmann betonte jedoch, Maßnahmen müssten auch danach "flexibel anwendbar sein, damit bei einer möglichen Verschlechterung der Lage eine kurzfristige und punktgenaue Erhöhung des Schutzes möglich ist."
Bisherige Erfolge bei der Pandemie-Bekämpfung dürften nicht aufs Spiel gesetzt werden, sagte die Grünen-Fraktionschefin. "Kommunen, Städte und Bundesländer müssen beim Pandemiemanagement handlungsfähig bleiben, um Öffnungen abzusichern". Um dies zu ermöglichen, müsse dafür im Infektionsschutzgesetz "eine verlässliche Rechtsgrundlage" geschaffen werden.
Djir-Sarai sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", man dürfe nicht "dauerhaft, sozusagen auf Vorrat, so freiheitseinschränkende Maßnahmen immer wieder verlängern". Sollte sich das Infektionsgeschehen erneut substanziell ändern, "ist der Bundestag jederzeit handlungsfähig". Zudem könnten die Länder im Bedarfsfall auch weiterhin punktuelle und zielgerichtete Maßnahmen ergreifen.
Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach sich erneut dafür aus, Schutzmaßnahmen ab dem 20. März eng zu begrenzen. "Mir erscheinen hier aktuell lediglich Maßnahmen mit einer hohen Wirksamkeit und einer geringen Eingriffsintensität vorstellbar. Dies könnten insbesondere Teststrategien und die Maskenpflicht in besonderen Situationen sein", sagte Buschmann der "Rheinischen Post".
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, warnte vor übereilten Lockerungen. "Es geht um ein umsichtiges Rantasten an die Normalität", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) forderte den Bund auf, zügig eine allgemeine Impfpflicht umzusetzen: "Mit Blick auf den Herbst und eine mögliche nächste Welle dürfen wir auch bei sinkenden Infektionszahlen nicht den bequemen Weg gehen und die Arbeit an der Impfpflicht einstellen", sagte Wüst der "Rheinischen Post". Der Bund müsse jetzt seine Debatten zügig führen und Entscheidungen treffen.
Die Spitzen von Bund und Ländern hatten sich am Mittwoch darauf verständigt, die meisten Corona-Maßnahmen am 19. März auslaufen zu lassen. Bestimmte niedrigschwellige Instrumente wie Maskenpflicht etwa in Bussen und Bahnen und Abstandsgebot sollen aber darüber hinaus Bestand haben. Auch eine Testpflicht etwa in Alten- oder Pflegeheimen könnte darunter allen.
Die Länder fordern zudem auch "die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus". Die dafür nötige Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll spätestens am 16. März erstmals im Bundestag beraten werden. Bundestag und Bundesrat sollen sie dann voraussichtlich am 18. März beschließen.
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen sank derweil erneut leicht. Sie lag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) am Samstagmorgen bei 1350,4. Am Freitag hatte sie 1371,7 betragen, vor einer Woche 1474,3. Außerdem wurden laut RKI 210 neue Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus innerhalb von 24 Stunden verzeichnet.
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