Das im vergangenen Jahr erstmals aufgelegte Förderprogramm „Neue Künste Ruhr“ wird auch in diesem Jahr fortgesetzt: Anträge können bis 15. März beziehungsweise 15. Oktober 2022 bei den zuständigen Bezirksregierungen eingereicht werden. Ziel des Programms ist es, durch die Förderung junger künstlerischer Ausdrucksformen ein Ökosystem neuer Künste zu etablieren, das künftig das kulturelle Profil des Ruhrgebiets auf besondere Weise prägen und die nationale wie internationale Sichtbarkeit stärken soll. Das Förderprogramm ist Teil der „Metropole der Künste Ruhr“, einem Projekt der Ruhr-Konferenz der Landesregierung.
„Mit unserem Förderprogramm eröffnen wir Räume für künstlerische Experimente, setzen neue Impulse und stärken langfristig junge, niederschwellige und interdisziplinäre Kunstformen in der Metropole der Künste Ruhr. Wir wollen für den künstlerischen Nachwuchs an der Ruhr exzellente Arbeits- und Lebensbedingungen schaffen, die dem Ruhrgebiet auch im internationalen Vergleich Attraktivität verschaffen“, sagt Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Gefördert werden soll die Vielfalt der Neuen Künste – insbesondere Digitale Künste, Elektronische Musik, Zeitgenössischer Zirkus und Urban Arts. Auch bereits Bestehendes in den Neuen Künsten soll mit Hilfe des Programms bekannter und sichtbarer gemacht werden. So gibt es etwa im Bereich des Hip-Hop, des Rap und der Techno-Musik im Ruhrgebiet lange Traditionslinien, an die angeknüpft werden kann. Dies gilt auch für die urbanen Bewegungskünste, Urban Dance, Street-Art, Grafitti-Kunst ebenso wie Digital Arts und die Clubs der elektronischen Musik.
Antragsberechtigt sind Kreative unterschiedlichster Herkunft und Profession: Künstlerinnen und Künstler, Programmierinnen und Programmierer, Designerinnen und Designer, Entwicklerinnen und Entwickler, Kuratorinnen und Kuratoren, Kulturmanagerinnen und -manager, sowie freie Kultureinrichtungen, Kompanien und Festivals. Die Bewerbung erfolgt online. Vor der Antragstellung ist eine Beratung durch die jeweilige Bezirksregierung erforderlich.
Die Fördergrundsätze sowie weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: https://neuekuensteruhr.de/
Hintergrund Ruhr-Konferenz
Die Ruhr-Konferenz ist eine umfassende Initiative der Landesregierung, um die Metropole Ruhr als wirtschaftlich starke und lebenswerte Zukunftsregion für alle Menschen zu gestalten. Der im Jahr 2018 gestartete Prozess ist von Beginn an auf breite Beteiligung und das Engagement von Menschen und Partnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen angelegt. Auf fünf zentralen Handlungsfeldern werden wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Chancenregion gesetzt: Vernetzte Mobilität – kurze Wege; Erfolgreiche Wirtschaft – gute Arbeit; Gelebte Vielfalt – starker Zusammenhalt; Sichere Energie – gesunde Umwelt sowie Beste Bildung – exzellente Forschung.
Die Umsetzung der 73
Ruhr-Konferenz-Projekte, die Landesregierung mit Partnern in der Region
realisiert, hat Anfang 2020 begonnen. Zusätzlich versammeln sich bereits
ein Jahr später weitere Vorhaben und Ideen von öffentlichen und
privaten Institutionen unter dem Dach der Ruhr-Konferenz. Gemeinsam
verstärken sie die Impulse und unterstützen die Entwicklung der
Chancenregion Ruhr.
Ministerium für Kultur und Wissenschaft / Land NRW
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