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Pendlerpauschale beschlossen

Die Koalition beschließt eine höhere Pendlerpauschale und einen Zuschuss für Hartz-IV-Empfänger.

Eine höhere Pendlerpauschale, ein schnellerer Wegfall der EEG-Umlage und Sonderzahlungen für Bedürftige und von Armut betroffene Kinder: Angesichts der hohen Energiepreise haben sich die Spitzen der Ampel-Koalition auf ein Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger geeinigt. Es gehe darum, "jetzt eine Entlastung für alle Menschen und die verschiedensten Gruppen zu ermöglichen", sagte SPD-Chefin Saskia Esken am Mittwochabend in Berlin. 

Bei der Pendlerpauschale, die Verbraucher bei den Fahrtkosten für den Arbeitsweg steuerlich entlastet, vereinbarten SPD, Grüne und FDP, dass die Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer angehoben wird. Diese Erhöhung war bislang erst für Anfang 2024 vorgesehen. Nötig sei dies "angesichts der gestiegenen Preise für Mobilität", heißt es im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses. Vor allem die Spritpreise hatten zuletzt wiederholt neue Rekordstände erreicht.

Grünen-Chefin Ricarda Lang verwies auf die "derzeitige Realität der steigenden Preise". Mit dem Entlastungspaket zeige die Regierung, dass die Menschen im Land sich "gerade auch in schwierigen Zeiten auf die Ampel-Koalition verlassen können", sagte sie.

Zugleich betonten SPD, Grüne und FDP, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale angestrebt werde, die "ökologisch-soziale Belange" der Mobilität besser berücksichtigen solle. Es gebe mit Blick auf die soziale und auch die ökologische Lenkungswirkung noch "Nachholbedarf", sagte Lang.

FDP-Chef Christian Lindner betonte, dass die Pendlerpauschale "entgegen der landläufigen Meinung nicht eine Subvention für das Autofahren" sondern verkehrsträgerunabhängig sei. 

"Wir lassen die Menschen nicht allein in der gegenwärtigen Situation", hob Linder zudem hervor. "Wir fühlen uns verantwortlich für bedürftige Menschen, aber auch für die arbeitende Mitte in unserem Land." Die "Haushaltswirkung" des Entlastungspakets für den Bundeshaushalt bezifferte der Bundesfinanzminister auf eine Größenordnung "von etwa sieben Milliarden Euro plus EEG".

Geplant ist in dem Entlastungspaket auch der Wegfall der EEG-Umlage auf Strom zum 1. Juli. Die Koalition verbinde damit die Erwartung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von derzeit rund 3,72 Cent je Kilowattstunde "in vollem Umfang weitergeben", hieß es von den Ampel-Parteien.

Auch einen Sonderzuschuss für erwachsene Hartz-IV-Beziehende in Höhe von einmalig 100 Euro sieht das Entlastungspaket vor. Außerdem soll der im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder zum 1. Juli dieses Jahres auf den Weg gebracht werden - in Höhe von 20 Euro pro Monat bis zur Einführung der Kindergrundsicherung. In dieser Kindergrundsicherung sollen künftig verschiedene Leistungen für Familien mit Kindern zusammengeführt werden.

Vereinbart wurden von den Ampel-Parteien auch mehrere steuerliche Maßnahmen: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll für das laufende Jahr von 9984 Euro auf 10.347 Euro steigen, der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro auf 1200 Euro.

Als weitere Entlastungsschritte werden unter anderem der bereits zuvor beschlossenen Heizkostenzuschuss für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld genannt und die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde zum Oktober dieses Jahres. 

jm/ju