Bei 2G-Plus müssen alle Gäste vollständig geimpft sein und zusätzlich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen. In Berlin gilt dies laut Senatsbeschluss auch für Menschen mit Auffrischungsimpfung, die bei 2G-Plus-Modellen in anderen Zusammenhängen unter Umständen von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises befreit sind. In Hamburg hebt der Senat mit der Neufassung seiner Coronaverordnung auch coronabedingte Alkoholkonsumbeschränkungen etwa in Hotspots auf.
Bund und Länder hatten sich bei ihrer jüngsten Gipfelrunde auf das stufenweise Auslaufen aller tiefgreifenden Coronaschutzmaßnahmen bis zum 20. März geeinigt. Ab dem 4. März greift ein weiterer Zwischenschritt. Zu diesem gehört auch, dass in Gastronomie, Hotels oder Fitnessstudios bundesweit von 2G auf 3G umgestellt wird. Auch Ungeimpfte erhalten demnach bei Vorlage eines Tests wieder Zutritt.
bro/cfm
© Agence France-Presse