Die EU nutzt dafür erstmals eine seit 2001 gültige Richtlinie zum temporären Schutz von Flüchtlingen, die nach den Balkankriegen beschlossen worden war. Sie sieht Schutz für zunächst ein Jahr vor, verlängerbar auf insgesamt drei Jahre. Nach Angaben des französischen Innenministers Gérald Darmanin gilt dies "für alle, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten".
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