Der Krieg in der Ukraine "gefährdet Gesundheit und Leben der betroffenen Bevölkerung", heißt es in der auf Samstag datierten Allgemeinverfügung. "Unter anderem ist die Versorgung mit bestimmten Arzneimitteln prekär." Deshalb schaffe das Gesundheitsministerium nun "die Voraussetzung dafür, dass Hilfsorganisationen diese Arzneimittel ohne Ausfuhrgenehmigung in die Ukraine und die Nachbarländer der Ukraine, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, ausführen dürfen, um sie dort therapeutisch anzuwenden."
Nach Angaben des Ministerims vom Sonntag können damit Hilfsorganisationen "ab sofort" Arzneimittel schnell und unbürokratisch ausführen. Die Regelung zu den Betäubungsmitteln gilt demnach für in Deutschland anerkannte beziehungsweise registrierte Hilfsorganisationen.
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