Die drei früheren Sowjetstaaten hatten den Beitritt zur EU nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine offiziell beantragt. Die EU-Beitrittsverfahren sind langwierig und umfassen eine Vielzahl von Schritten. Nach dem EU-Vertrag müssen Anwärterstaaten zahlreiche Kriterien erfüllen. Sie reichen von einer Stabilität der staatlichen Institutionen über die Rechtsstaatlichkeit bis hin zu einer funktionierenden Marktwirtschaft.
lob/gt
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