Die EU-Betrugsbehörde Olaf hatte das Vereinigte Königreich auf das Risiko hingewiesen, dieses habe aber nicht reagiert, hieß es. Die Waren seien ohne angemessene Zollkontrolle in den Binnenmarkt gelangt. Ein großer Teil der geschuldeten Zölle sei nicht erhoben worden.
Der EuGH gab der Klage der Kommission nun größtenteils statt. Nur die Berechnung der Höhe der offenen Beträge hielt er teilweise für zu ungenau. Die Kommission müsse nun selbst neu berechnen, wie viel Großbritannien der Union schulde, erklärte er.
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