Münster (SMS) Letzter Schritt im Bebauungsplanverfahren für das Bauprojekt „HafenMarkt": Die Planungsverwaltung hat den politischen Gremien den Abwägungsvorgang zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgelegt. Insgesamt sind gut 400 Stellungnahmen bei der Verwaltung eingegangen. Alle Eingaben werden in der aktuellen Beschlussvorlage behandelt. Die Entscheidungen trifft der Rat voraussichtlich in seiner Sitzung am 6. April.
Mit dem „HafenMarkt" soll am Hansaring ein nutzungsgemischtes Quartier mit Einzelhandel, Wohnungen und Flächen für Gastronomie und Dienstleister sowie einem Parkhaus entstehen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (VBP 609 „HafenMarkt“) schafft die planungsrechtliche Grundlage für das Projekt.
Die anstehenden Beratungen in den politischen Gremien und die Ratsentscheidung bilden die letzte Etappe im mehrstufigen Planverfahren: Im Dezember 2019 fasste der Rat die einleitenden Beschlüsse zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung im März 2020 hat der Entwurf des Bebauungsplanes im Frühjahr 2021 für sechs Wochen öffentlich ausgelegen.
Es folgte eine Überarbeitung des Entwurfs und eine weitere Offenlegung für zwei Wochen im September 2021. Die gut 400 Stellungnahmen aus der Beteiligung gehen mit der aktuellen Vorlage (V/0097/2022) zunächst zu Vorberatungen in die Bezirksvertretung Mitte und in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung. Im Rat steht die Vorlage am Mittwoch, 6. April, auf der Tagesordnung.
Bei einem positiven Votum ist das Aufstellungsverfahren nach Baugesetzbuch abgeschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt tritt der neue Bebauungsplan für den „HafenMarkt" in Kraft, nachdem die Bezirksregierung ihre Genehmigung zur der parallel vorgenommenen 97. Änderung des Flächennutzungsplanes erteilt hat.
Stadt Münster