Es sei deshalb falsch, nun alle Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen über Bord zu werfen, sagte der Minister. Lauterbach nannte es eine "Fehleinschätzung" zu glauben, dass es bei der Omikron-Variante nur mildere Verläufe gebe. Ungeimpfte könnten an ihr sterben, und auch Geimpfte könnten an der Omikron-Variante schwer erkranken und "langfristige Symptome entwickeln". Darauf müsse reagiert werden.
Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sehe deshalb vor, dass in Hotspots weiter Maßnahmen wie Masken- und Testpflichten ergriffen werden könnten, sagte Lauterbach. Hotspots könnten durchaus große Gebiete sein und nicht nur einzelne Städte oder Regionen. Solche Schutzregelungen könnten dann "auch ein ganzes Bundesland betreffen".
Die Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes ist nötig, weil nach bisheriger Rechtslage alle Schutzmaßnahmen nach dem 19. März auslaufen würden.
mt/cha
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