Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, damit Kurarbeitergeld gewährt wird, bleibt durch die Verlängerung bei mindestens zehn Prozent. Außerhalb der Sonderregelung muss hier mindestens ein Drittel betroffen sein. Kurzarbeitergeld soll verhindern, dass Unternehmen in Krisenzeiten Beschäftigte entlassen, weil es vorübergehend in den Betrieben weniger oder gar keine Arbeit gibt.
Zu dem vom Bundesrat gebilligten Gesetzespaket gehört auch die Verlängerung der sogenannten Akuthilfen für pflegende Angehörige im Pflegezeit- und im Familienpflegezeitgesetz. Diese gelten nun ebenfalls bis Ende Juni fort.
Beschäftigte können damit in einer akuten Pflegesituation weiterhin bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die bedarfsgerechte Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Hintergrund der Regelung ist, dass es in der Pandemie oftmals zu Ausfällen bei der stationären und ambulanten Pflege kommt, so dass viele Berufstätige die häusliche Pflege ihrer Angehörigen selbst übernehmen müssen.
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