Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte die Verbreitung des Rundfunkprogramms Anfang Februar verboten, weil RT keine Zulassung dafür hatte. Dagegen zog der Sender vor Gericht, das den Erlass einer einstweiligen Anordnung nun ablehnte.
RT hatte argumentiert, dass es selbst das Programm nicht veranstalte und daher keine Zulassung brauche. Dem folgte das Gericht aber nicht. RT biete das Rundfunkprogramm unter eigener inhaltlicher Verantwortung an, erklärte es. Es komme nicht darauf an, dass ein wesentlicher Teil der Programminhalte nicht von RT DE selbst, sondern von einem russischen Fernsehsender produziert werde.
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