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Corona-Betreuungsverordnung wird bis 2. April 2022 verlängert

Ministerin Gebauer: Maskenpflicht in Schulen endet zum 2. April – nach den Osterferien keine anlasslosen Tests mehr

In Nordrhein-Westfalen soll möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein.

Der Deutsche Bundestag hat heute ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das den Wegfall der meisten Corona-Schutzmaßnahmen vorsieht. Die Landesregierung nutzt die darin angelegte Möglichkeit einer Übergangsregelung. So gelten die derzeit gültigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen inklusive der Masken- und Testpflicht an den Schulen des Landes noch bis zum 2. April 2022 weiter. Danach bleibt es natürlich jedem unbenommen, in den Schulgebäuden weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen, allerdings ist dies dann eine individuelle Entscheidung.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Pandemie dauert schon über zwei Jahre, und wir alle sehnen den Tag herbei, an dem wir auf dem Weg zu mehr Normalität die Corona-Beschränkungen generell, aber besonders auch an unseren Schulen zurückfahren können. Angesichts der zum Teil dramatischen Auswirkungen der vergangenen beiden Jahre auf Kinder und Jugendliche dürfen sie bei den nun anstehenden Lockerungen nicht hintenanstehen. Das Land nutzt die Übergangsregelung des Bundes. Nach dem Ende dieser Übergangszeit endet die Maskenpflicht, sodass die Schülerinnen und Schüler ab Montag, dem 4. April 2022, keine Masken mehr in den Schulen tragen müssen. Bei allen anstehenden Entscheidungen ist mir besonders wichtig, dass der Umgang mit den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung an den Schulen mit den Öffnungsbeschlüssen von Bund und Ländern Schritt hält. Man darf nicht vergessen, dass unsere Schülerinnen und Schüler, ob klein ob groß, seit Beginn des Schuljahres im vergangenen August die Maske bis auf eine vierwöchige Pause ununterbrochen im Unterricht getragen haben.“

Die Testungen an nordrhein-westfälischen Schulen sollen, im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben, noch bis zum Beginn der Osterferien unverändert fortgesetzt werden. Nach den Osterferien werden die anlasslosen Testungen aber nicht wieder aufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt. Wie bereits im Beschluss der Kultusministerkonferenz aus der vergangenen Woche vorgesehen, werden somit mit der Aufhebung von Test- und Maskenpflicht weitgehende Einschränkungen des regulären Schulbetriebs spätestens bis Mai entfallen.

Ministerium für Schule und Bildung / Land NRW


Foto: Shutterstock / Monkey Business Images