Der Staat müsse alles in seiner Macht stehende tun um sicherzustellen, "dass seine Militäraktionen, einschließlich jener seiner bilateralen Partner, in Übereinstimmung mit seinen internationalen Verpflichtungen ausgeübt werden", erklärte der UN-Generalsekretär. Die Bezeichnung "bilaterale Partner" ist offenbar ein indirekter Hinweis auf die mutmaßlich in Mali stationierte russische Söldnergruppe Wagner.
Im Zusammenhang mit einigen Aktionen, bei denen malische Sicherheitskräfte offenbar zusammen mit ausländischem Sicherheitspersonal gegen Extremisten vorgegangen seien, gebe es "Vorwürfe ernsthafter Menschenrechtsverletzungen", erklärte Guterres.
In dem Bericht des UN-Generalsekretärs wird auf die Hinrichtung von "mindestens 20 Menschen" in der Region Bandiagara Ende Januar und zivile Todesopfer bei einem Luftangriff der Armee im Februar verwiesen.
Die Militärregierung Malis dementiert den Einsatz der Wagner-Söldner und spricht lediglich von russischen "Ausbildern" im Rahmen einer bilateralen Kooperationsvereinbarung. Auf deren Grundlage wurden am Donnerstag zwei Kampfhubschauber nach Mali geliefert.
Die US-Armee sieht die Präsenz von Kämpfern der Söldnergruppe in Mali als erwiesen an. Die Gruppe gilt als "Russlands Schattenarmee", Moskau bestreitet jegliche Verbindung zu ihr.
In Mali hatte im Jahr 2012 eine islamistische Aufstandsbewegung begonnen, die sich dann auf die Nachbarstaaten Burkina Faso und Niger ausweitete. In dem Konflikt wurden bereits mehrere tausend Soldaten und Zivilisten getötet sowie zwei Millionen Menschen aus ihrer Heimat vertrieben. Die Militärregierung in Mali will erst in einigen Jahren wieder Wahlen abhalten.
Die frühere Kolonialmacht Frankreich hatte im Februar das Ende ihres bereits seit neun Jahren dauernden Militäreinsatzes in Mali beschlossen. Dies heizte auch die Diskussionen über die dortigen Bundeswehr-Einsätze neu an. Die Bundeswehr ist in Mali derzeit mit bis zu 1700 Soldaten an der EU-Ausbildungsmission EUTM und an der UN-Mission Minusma beteiligt.
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