Laut Bundesanwaltschaft verschaffte G. Russland so Einblicke in die deutsche Wirtschaft, etwa zu den Folgen der im Jahr 2014 gegen Russland verhängten Sanktionen und zur geplanten Gaspipeline Nord Stream 2. Außerdem habe er Informationen über das Reservistenwesen der Bundeswehr und die zivil-militärische Zusammenarbeit geliefert, hieß es weiter.
Zudem soll G. dem Geheimdienst persönliche Daten von ranghohen Bundeswehrmitgliedern und Angehörigen der deutschen Wirtschaft gegeben haben, auch ihre privaten Kontaktdaten. Auch einen Überblick über die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der USA und ihrer westlichen Verbündeten habe er seinen Ansprechpartnern verschafft.
Im Gegenzug soll G. Einladungen zu Veranstaltungen russischer Regierungsstellen erhalten haben. Am Freitag blieb unklar, ob er noch Reserveoffizier ist. G. sitzt derzeit nicht in Untersuchungshaft. Über die Anklage muss nun das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.
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