Münster. Die Corona-Pandemie hat in den
beiden vergangenen Jahren Vieles verändert. Das gilt auch für den
allgemeinen Flugbetrieb, die Anzahl der Flugzeuge am Himmel ist seit
Beginn der Pandemie deutlich zurückgegangen. Jetzt, da
die meisten Corona-Maßnahmen aufgehoben sind, die Sonne langsam höher
steht und die Tage länger werden, beginnt sie wieder: die Flugsaison.
Neben den üblichen Passagiermaschinen tummeln sich nun auch viele andere
Flieger am Himmel: Segelflugzeuge, Propellermaschinen,
Hubschrauber, Drohnen, Ballone und viele mehr. Die Bezirksregierung
Münster ist als Luftaufsichtsbehörde für die Überwachung des
Luftverkehrs zuständig. Was das bedeutet und beinhaltet, haben uns drei
Mitarbeiter des Dezernates für Luftverkehr bei der Bezirksregierung
im Rahmen eines Ortstermins auf dem Verkehrslandeplatz Borkenberge im
Kreis Coesfeld erklärt.
Frank Nießen ist von Hause aus Jurist und steht dem Dezernat für Luftverkehr bei der Bezirksregierung Münster als Hauptdezernent vor. Er erklärt die Gesamtaufgabe des Dezernates: „Das Dezernat für Luftverkehr der Bezirksregierung Münster ist auf dem Gebiet der Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster zuständig. Grundsätzlich befassen wir uns mit allen Aspekten des zivilen Luftverkehrs an Flugplätzen und Flughäfen.“ Dabei gehe es insbesondere um Fluggenehmigungen, um die Luftsicherheit sowie um die Luftaufsicht und viele andere Aspekte des Luftverkehrs, so der 61jährige weiter. Der Chef des Dezernates betont, dass es dabei jedoch ausschließlich um die zivile Luftfahrt gehe: „Was den Flugverkehr beziehungsweise Flugbetrieb der Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei angeht, sind die jeweiligen Institutionen selbst als zuständige Luftfahrtbehörde tätig.“
Der Büroleiter des Luftfahrdezernates heißt Marcus Müller, ist bereits seit dem Jahr 2003 im Luftfahrdezernat und seit 2012 in seiner jetzigen Funktion tätig. Sein Job ist neben der Planung und Organisation des Geschäftsbereiches der Luftaufsicht vor allem auch die Überprüfung von Flugbetriebs- und Lärmbeschwerden aus der Bevölkerung. Der Luftverkehrsfachmann hebt eingangs hervor, was auch schon der § 1 des Luftverkehrsgesetzes aussagt: „Der Luftraum ist für Luftfahrzeuge grundsätzlich frei.“ Was er damit meint, ist, dass nicht jeder Flug einer speziellen Genehmigung bedarf. „An Flugplätzen wie hier auf dem Verkehrslandeplatz in Borkenberge finden zum Beispiel private Motorflüge, Rundflüge, Segelflüge oder Ausbildungsflüge für angehende Piloten statt. All diese Flüge werden nach den sogenannten Sichtflugregeln durchgeführt. Das heißt, der Pilot wählt den Flugweg bei solchen Flügen eigenverantwortlich auf Sicht“, erklärt Marcus Müller. Natürlich unterliege man auch auf solchen Flügen einigen Grundsatzregeln. So gebe es zum Beispiel die vorgeschriebene Sicherheitsmindesthöhe. „Über bebautem Gebiet beträgt diese innerhalb eines Sicherheitsradius von 600 Metern 300 Meter über dem höchsten Hindernis.“ Unterschritten werden dürfe diese Mindesthöhe nur zum Zwecke des Starts und der Landung.
Darüber hinaus gebe es auch noch Arbeitsflüge, führt Müller weiter aus. „Darunter fallen zum Beispiel Flüge zur Vermessung bestimmter Gebiete, die Befliegung zur Kontrolle von Pipelines, Hochspannungsleitungen oder Ähnlichem, Flüge zum Kalken von Wäldern, der Transport von Außenlasten und Vieles mehr. Hierfür werden den Firmen dann zeitlich befristete Genehmigungen erteilt, um auch hier zu vermeiden, dass jeder Flug separat genehmigt werden muss.“ Auf Nachfrage bestätigt der Büroleiter, dass es grundsätzlich keinen Grund zur Sorge gebe, wenn Flugzeuge zum Beispiel eine Zeit lang über eine Stadt oder ein Gebiet kreisen: „Das können ganz normale Rundflüge oder zum Beispiel auch Flüge zur Kartographierung oder zur Wärmemessung sein“, so Müller.
Für die technischen Sachverhalte im Dezernat ist Thomas Schelenz als Luftfahrtechnischer Dezernent zuständig. Außerdem kümmert er sich bei der Bezirksregierung Münster unter anderem auch um die Abnahme von Prüfungen zum Erwerb von Luftfahrerlizenzen. Der 59jährige erklärt bei dem Termin am Flugplatz Borkenberge den Weg für Menschen, die Fliegen lernen möchten: „Es beginnt, wie bei vielen Lizenzen, in der Schule. In diesem Fall in der Flugschule. Zugelassen wird dazu jeder mit gewissen gesundheitlichen Voraussetzungen, die ein Fliegerarzt vorab überprüft. Der Unterricht findet in Theorie und Praxis statt. Am Ende des Prozesses steht dann irgendwann die Prüfung bei uns im Luftverkehrsdezernat.“ Für den passionierten Flieger und langjährigen Piloten hat die Fliegerei zwei Aspekte, wie er selbst bekundet: „Zum einem ist da die berufliche Seite. Prüfungen abnehmen, die technischen Sachverhalte der Luftfahrt oder die verschiedenen Aspekte der Luftaufsicht. Auf der anderen Seite bin ich gerne privat im Flugzeug unterwegs. Ein Flug von Borkenberge zur Nordsee dauert zum Beispiel gerade mal eine oder eineinhalb Stunden. Manchmal tut es einfach gut, dem Stress zu entfliehen und nach einem stressigen Arbeitstag einfach mal abzuheben.“
Bildzeile Blick von oben: Der Blick über Münster aus dem Flugzeug heraus lohnt sich. Gut zu erkennen sind hier unter anderem der Aasee und der Dom in der Mitte des Bildes.
Bildzeile Mitarbeiter: Die Kollegen des Luftverkehrsdezernates der Bezirksregierung Münster (v.l.): Marcus Müller, Thomas Schelenz und Frank Nießen
Bildquelle: Bezirksregierung Münster