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Grundsicherung für Ukraine-Flüchtlinge

Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten ab dem 1. Juni eine Grundsicherung.

ie Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen ab dem 1. Juni in Deutschland Grundsicherung beziehen können. Darauf einigten sich die Spitzen von Bund und Ländern in mehrstündigen Beratungen, wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstagabend in Berlin sagte. Die Kosten für die Grundsicherung trägt der Bund; zusätzlich zahlt der Bund den Ländern dieses Jahr eine Pauschale von zwei Milliarden Euro für die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge.

Die Aufnahme ins Grundsicherungssystem werde den Flüchtlingen die Integration und den Aufenthalt in Deutschland erleichtern, sagte Scholz. Die Geflohenen aus der Ukraine hätten damit zum Beispiel Zugang zu Jobcentern. Dies sei ein "sehr weitreichender" Beschluss, sagte Scholz. 

Dre Bund werde zudem den "größten Teil" der Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge übernehmen, sagte der Kanzler. Von der Zwei-Milliarden-Euro-Pauschale für die Länder sollten 500 Millionen Euro an die Kommunen gehen, um die Unterbringung der Geflohenen noch stärker zu unterstützen.

Die bisherige Praxis sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine als anerkannte Kriegsflüchtlinge laut Aufenthaltsgesetz noch unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen - damit bekommen sie unter anderem weniger Geld als Hartz-IV-Empfänger. Mit dem Bund-Länder-Beschluss zur Aufnahme in die Grundsicherung erhalten sie höhere Bezüge. 

Dieses Vorgehen gewährt den Flüchtlingen weitere Vorteile - etwa beim Zugang zum Arbeitsmarkt, bei der gesundheitlichen Versorgung und beim Zugang zu Deutschkursen.

pw/cne