Münster - (SMS) - Viele Reiterinnen und Reiter nutzen die Osterferien für ausgiebige Ritte in der freien Landschaft und in den Wäldern. Damit der Start in die neue Reitsaison ungetrübt bleibt, weist das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit darauf hin, dass nach dem Landesnaturschutzgesetz das Reiten sowohl auf privaten als auch öffentlichen Straßen und Wegen in der freien Landschaft und im Wald nur mit einem gültigen Reitkennzeichen erlaubt ist. Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Freizeitreiter, Reitervereine und Reiterhöfe. Wer ohne gültige Kennzeichen losreitet, riskiert nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes ein Bußgeld.
Das Kennzeichen besteht aus einer gelben Tafel mit der Aufschrift "MS", einer Nummer sowie einem Jahresaufkleber für das Jahr 2022. Das doppelt ausgegebene Kennzeichen, das sich auf den Halter oder die Halterin des Pferdes und nicht auf das Pferd selbst bezieht, muss am Zaumzeug beidseitig gut sichtbar befestigt sein.
Die Reitkennzeichen dienen als Nachweis dafür, dass der Pferdefreund oder die Pferdefreundin die Reitabgabe gezahlt hat. Mit den Einnahmen werden bestehende Reitwege instandgehalten und neue Reitwege angelegt.
Im Jahr 2021 wurde das bestehende Reitwegenetz im Rüschenfeld, in Handorf, bei Haus Kump und in Schonebeck saniert. In diesem Jahr sind weitere Sanierungsarbeiten an den Reitwegen im Waldgebiet Große Lodden und den Rieselfeldern vorgesehen.
Reitkennzeichen und Jahresplaketten können beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Albersloher Weg 450, Block 14, Zimmer 14.005, während der Sprechzeiten Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr erworben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über die Internetseite der Stadt Münster den Antrag auf Ausgabe von Reitkennzeichen und Jahresplaketten abzurufen.
Weitere Informationen enthält ein Merkblatt zum Reiten in der Stadt Münster. Dieses ist ebenfalls über die Internetseite der Stadt Münster abzurufen. Das Grünflächenamt bittet alle Reiter und Reiterinnen um Rücksicht auf andere Erholungssuchende und die Interessen der Grundeigentümer.
Stadt Münster