Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, haben Anspruch auf einmalig 230 Euro. Der Zuschuss ist unpfändbar und wird von den Ämtern ausgezahlt - eine gesonderten Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung ist für den Sommer vorgesehen, weil dann häufig die Heizkosten- und Nebenkostenabrechnungen eintreffen.
Der Bund stellt für den Zuschuss rund 370 Millionen Euro zur Verfügung, die an mehr als zwei Millionen Menschen mit niedrigem Einkommen gehen. Das Gesetz soll am 1. Juni in Kraft treten.
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