Die 53 koordinierenden Impfeinheiten im Land, die bislang das kommunale Impfgeschehen organisiert haben, haben die Möglichkeit, ab dem 12. April auch medizinische Erstuntersuchungen für aus der Ukraine geflüchtete Menschen anzubieten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) übernehmen die Kosten. Die Erstuntersuchungen sollen dazu dienen, gesundheitliche Beschwerden der geflüchteten Menschen schnell zu erkennen. Im Rahmen der Erstuntersuchung soll auch der Impfstatus geprüft und - wenn nötig - vervollständigt werden.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagt: „Wir wissen, dass die Impfungen gegen Masern und andere Krankheiten in der Ukraine weniger stark verbreitet sind als bei uns. Hier wollen wir gemeinsam mit den Kommunen ein niedrigschwelliges Angebot schaffen. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem MKFFI eine Lösung gefunden haben, um den Kommunen unter die Arme zu greifen. Mit der Kostenübernahme durch das Land entlasten wir die kommunale Familie. Das ist besonders wichtig, damit jene Kommunen, die sich als besonders hilfsbereit erweisen, nicht das Nachsehen haben.“
Integrationsminister Joachim Stamp sagt: „Wir stehen fest an der Seite der Vertriebenen aus der Ukraine. Dazu gehören nicht nur die Unterbringung oder Betreuung der Menschen, sondern auch die medizinische Beratung und Impfung. Das erleichtert den Familien die Integration – schließlich ist die Masernimpfung etwa Voraussetzung für den Besuch einer Kita. Ich danke dem Gesundheitsministerium für die schnelle und unbürokratische Hilfe, die unter anderem die kommunalen Gesundheitsämter in dieser herausfordernden Zeit entlastet.”
Grundsätzlich gilt, dass die
Kommunen die medizinische Versorgung der Geflüchteten nach der
Registrierung sicherstellen. Die Kommunen erhalten aber die Möglichkeit,
für die medizinische Erstuntersuchung – insbesondere den
Gesundheitscheck, Untersuchungen auf übertragbare Erkrankungen und
Unterbreitung von Impfangeboten – teilnehmende niedergelassene Ärztinnen
und Ärzte zu beauftragen. Hierzu haben das Land Nordrhein-Westfalen und
die Kassenärztlichen Vereinigungen einen eigenständigen und
landeseinheitlichen Vertrag über die durch das Land finanzierten
Leistungen abgeschlossen. Die Vereinbarung gilt zusätzlich zum
Asylbewerberleistungsgesetz und tritt am 12. April in Kraft.
Vertragspartner auf Landesseite sind das Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie das Ministerium für Kinder,
Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI).
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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