„Wenn die Grünen behaupten, dass ein Windrad an der
Autobahn aufgrund der NRW-1000 m-Abstandsregel nicht gebaut werden kann, dann
ist das in der Sache falsch und politisch unredlich“, so der umweltpolitische
Sprecher der FDP-Ratsfraktion, Martin Gerhardy, der bei der Landtagswahl auch
als Kandidat der Freien Demokraten in Münsters Südosten antritt.
Inhalt der 1000 m-Regel sei nämlich nur, dass die planerische Privilegierung von Windrädern in weniger als 1 km Abstand von Wohnsiedlungen entfalle. Konsequenz laut Martin Gerhardy: „Wenn die Grünen das wirklich wollten, könnten sie versuchen, im Rat entsprechende Beschlüsse durchzusetzen.“ Gebaut würde das Windrad aber vermutlich trotzdem nicht. Denn ein Windrad ist heute im Schnitt 260 m hoch. Nach den Regeln der Rechtsprechung brauche man dafür aus immissionsschutzrechtlichen Gründen einen Abstand zu Wohnsiedlungen von der dreifachen Höhe des Windkraftanlage, also von 780 Metern. „Wenn die Grünen in einer Entfernung von 600 m von einer Wohnsiedlung ein Windrad versprechen, dann lässt das tief blicken“, so Martin Gerhardy. Jahrelange Auseinandersetzungen vor Gericht seien das einzige, was solche falschen Versprechungen produzierten.