Zusammen mit den bereits im Haushaltsplan veranschlagten 99,7 Milliarden Euro ergibt sich für 2022 nun insgesamt eine Nettokreditaufnahme von 138,9 Milliarden Euro. Dabei noch nicht berücksichtigt ist das geplante Sondervermögen zur Stärkung der Bundeswehr von noch einmal 100 Milliarden Euro, das ebenfalls aus Krediten finanziert werden soll. Allerdings soll dieses Sondervermögen Ausgaben für mehrere Jahre abdecken und es soll nach den Plänen der Regierung mit Blick auf die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse nicht mitgezählt werden.
Das Etatvolumen steigt durch den Ergänzungshaushalt im laufenden Jahr auf 483,9 Milliarden Euro. Enthalten sind neben Aufwendungen, die direkt mit dem Ukraine-Krieg in Verbindung stehen, auch generell Maßnahmen zur Abfederung der hohen Energiepreise im Rahmen der von der Koalition beschlossenen Entlastungspakete.
Ebenfalls einkalkuliert sind in gewissem Umfang das vor allem wegen des Krieges erwartete geringere Wirtschaftswachstum sowie auch noch einmal Aufwendungen in Verbindung mit der Corona-Pandemie. Letzteres betrifft etwa Kosten für Impfungen und Tests sowie zur weiteren finanziellen Entlastung der Krankenhäuser.
Die Ergänzungen sollen im Zuge der laufenden parlamentarischen Haushaltsberatungen in den Etat 2022 eingearbeitet werden. Keine Änderungen gibt es für die Finanzplanung für die kommenden Jahre. Auch will das Finanzministerium daran festhalten, die Schuldenbremse ab 2023 wieder einzuhalten.
bk/cha
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