Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Landtagswahl: Wahlscheinversand an Wunschadresse

Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen haben die Bürger und Bürgerinnen auch die Möglichkeit, eine von ihrer Meldeanschrift abweichende Versandadresse anzugeben.

Münster - (SMS) - Das städtische Wahlamt hat bis Dienstag, 26. April, rund 48 000 Wahlscheinanträge angenommen, davon gingen etwa 34 500 über das Online-Portal des Wahlamtes ein.

Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen haben die Bürger und Bürgerinnen auch die Möglichkeit, eine von ihrer Meldeanschrift abweichende Versandadresse anzugeben. Allerdings schienen zunächst in 148 Fällen die Wahlunterlagen aufgrund eines Kuvertierungsfehlers beim Dienstleister des Wahlamtes doch an die Meldeadresse gesandt worden zu sein. Vorsorglich wurden die versandten Wahlscheine vom Wahlamt umgehend für ungültig erklärt, um so einer sonst möglichen Mehrfachwahl vorzubeugen, und neue Unterlagen an die gewünschte Adresse versendet. Rückmeldungen der Betroffenen ergaben jedoch, dass bereits der erste Versand der Unterlagen korrekt erfolgt war. „Durch die getroffenen Vorkehrungen ist die Möglichkeit einer Mehrfachwahl in jedem Fall ausgeschlossen“, erläutert Maik Waldeyer vom Wahlamt.

Betroffen sind die Anträge mit abweichender Versandanschrift, die bis Gründonnerstag, 14.April, über das Online-Portal gestellt wurden. Für die Wählenden, denen zwei Wahlscheine vorliegen, gilt: es ist der Wahlschein gültig, der die höhere Wahlscheinnummer und das spätere Ausstellungsdatum aufweist. Ein Anschreiben mit weiteren Informationen wurde an die Meldeadresse der Betroffenen versandt. Rückfragen können über die E-Mail-Adresse wahlen@stadt-muenster.de oder telefonisch unter der Nummer  02 51 / 4 92- 33 99 gestellt werden.

Alternativen zum Online-Antrag sind der Postweg oder der Besuch des Hauptwahlbüros in der Salzstraße 26. Seit der Öffnung am 13. April, nutzten dort bereits über 4800 Wahlberechtigte die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen oder direkt vor Ort zu wählen. Wer mögliche Warteschlangen im Salzhof vermeiden will, kann auch hier einen Online-Service nutzen und einen Termin vereinbaren (www.stadt-muenster.de/wahlen). Weitere rund 8700 Briefwahl-Anträge gingen bisher per Post beim Wahlamt ein. Dafür muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und die Karte in einem Umschlag ans Wahlamt geschickt werden. Wer bis jetzt keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten hatte, sollte sich beim Wahlamt melden. Für die Wahl wird die Wahlbenachrichtigung aber nicht unbedingt benötigt. Beim Antrag im Hauptwahlbüro, wie auch beim Besuch des Wahllokals reicht die Vorlage des Personalausweises.

Alle Infos im Netz, telefonisch und per Mail

In Corona-Zeiten bietet der Versand der Wahlunterlagen nach Hause eine gute Alternative zum Besuch von Hauptwahlbüro (bis 13. Mai) oder Wahllokal am Wahlsonntag. Im Wahllokal sorgt das Wahlamt selbstverständlich für die Einhaltung der Corona-Regeln. Alle Infos zur Wahl, zum Antrag auf Briefwahl und die Terminvereinbarung gibt es im Netz unter: www.stadt-muenster.de/wahlen . Fragen beantwortet das Wahlamt-Team auch telefonisch (Tel. 02 51/4 92-33 90) und per E-Mail (wahlen@stadt-muenster.de) 


Stadt Münster