Viele Häftlinge arbeiten in Betrieben der Gefängnisse oder in der dortigen Produktion für externe Unternehmen und bekommen dafür etwas Geld, das sie wiederum in gefängniseigenen Geschäften ausgeben können. Das Verfassungsgericht muss entscheiden, ob die Vergütung verfassungsgemäß ist. Dazu verhandelt es am Mittwoch und Donnerstag mündlich im Karlsruher Kongresszentrum. Eine Entscheidung wird aber erst für einen späteren Zeitpunkt erwartet.
smb/cfm
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