In Belgien erhebt die Region Brüssel eine Regionalsteuer auf touristische Übernachtungen. Um die Einnahmen zu erhöhen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb sicherzustellen, gilt diese auch für privat vermietete Wohnungen. Private Vermittler, darunter auch Internetportale wie Airbnb, sind nach den Vorschriften zur Auskunft verpflichtet.
2017 forderte die regionale Steuerbehörde von Airbnb Auskunft über die Vermieter und die für sie vermittelten Übernachtungen in neun konkret benannten privaten Unterkünften. Airbnb verweigerte dies. Die Auskunftspflicht sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Der belgische Verfassungsgerichtshof legte den Streit dem EuGH vor.
Der hat die Brüsseler Abgabe nun bestätigt. Zwar gewähre die europäische "Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr" digitalen Dienstleistern weiten Schutz vor Beschränkungen. Davon sei das Steuerwesen aber ausdrücklich ausgenommen. Dies gelte auch für regionale Abgaben wie hier.
Auch eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit liege nicht vor. Die Auskunftspflicht erfasse alle Vermittler, egal wo sie ihren Sitz haben und wie sie ihre Dienstleistung erbringen. Sie sei daher nicht diskriminierend. Dass digitale Vermittler und insbesondere Airbnb davon besonders stark betroffen sind, spiegele nur deren Marktanteil wider.
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